Maria, Johanna und Caroline sind Wahlhebammen. Das bedeutet, dass sie keinen Vertrag mit der Krankenkasse besitzen und daher selbst zu bezahlen sind. Für Kassenleistungen bekommst du nach Einreichung der Rechnung bei deiner Krankenkasse, 80% des geltenden Kassentarifs rückvergütet.
Der geltende Kassentarif ist auf der Website des Österreichischen Hebammengremiums zu finden.
Solltest du privat zusatzversichert sein, prüfe bei deinem Versicherungsanbieter, ob auch Hebammenleistungen abgedeckt sind.
Hebammenarbeit muss leistbar sein. Jeder Mensch soll gerechte Chancen haben, einenwohlumsorgten Start ins Leben zu haben – unabhängig von Herkun, Einkommen oder Geschlecht.Für alleinerziehende Frauen, Studierende oder in finanzieller Notlage besteht die Möglichkeit einenSondertarif zu vereinbaren – sprecht uns an.